Ein Blog, drei Fachgebiete: Zoll, Recht, Steuern
Unser Blog gibt Interessierten einen praxisorientierten Überblick sowie eine Plattform, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen. Die Fachbeiträge von Steuerberatern, Zollexperten und Unternehmensberatern informieren u.a. über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, Steuer- und Sozialrecht sowie die Probleme und Erfordernisse im internationalen Warenverkehr.
Zollrechtliche und steuerliche Besonderheiten
von Peter Scheller

Die Tätigkeit von Logistikunternehmen beinhaltet das Wissen um zollrechtliche und umsatzsteuerliche Besonderheiten. Dies gilt sowohl für die eigenen Belange wie die der Kunden. Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter und Zollagenten müssen die umsatzsteuerliche Besonderheiten eigener Leistungen kennen. Bilanzielle und ertragsteuerliche Fragestellungen kommen hinzu. Logistikunternehmen müssen die zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Besonderheiten ihrer Kunden bei grenzüberschreitenden Transporten beachten.
10 Dinge, die man über Zoll und Umsatzsteuer wissen sollte (Teil 4)
von Autorenteam

Die Verzahnung von Zoll- und Umsatzsteuerrecht kommt immer dann ins Spiel, wenn Güter und Waren über die Außengrenze der Europäischen Union transportiert werden. Betroffen sind also Ein- und Ausfuhr. Das Umsatzsteuerrecht ist bei der Einfuhr über die Einfuhrumsatzsteuer an das Zollrecht gebunden.
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10 Dinge, die man über Zoll und Umsatzsteuer wissen sollte (Teil 3)
von Autorenteam

Die Verzahnung von Zoll und Umsatzsteuer kommt immer dann ins Spiel, wenn Güter und Waren über die Außengrenze der Europäischen Union transportiert werden. Betroffen sind also Ein- und Ausfuhr.
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10 Dinge, die man über Zoll und Umsatzsteuer wissen sollte (Teil 1)
von Autorenteam

Die Verzahnung von Zoll- und Umsatzsteuerrecht kommt immer dann ins Spiel, wenn Güter und Waren über die Außengrenze der Europäischen Union transportiert werden. Betroffen sind also Ein- und Ausfuhr. Das Umsatzsteuerrecht ist bei der Einfuhr über die Einfuhrumsatzsteuer an das Zollrecht gebunden.
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Kein Abzug der Einfuhrumsatzsteuer für Logistikunternehmen (2)
von Autorenteam

Für Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter, Zolldeklaranten und andere Logistikdienstleister stellt sich immer wieder die Frage, ob diese die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) als Vorsteuer abziehen können. Der Europäische Gerichtshof hat die Frage in einem aktuellen Urteil verneint.
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Kein Abzug der Einfuhrumsatzsteuer für Logistikunternehmen (1)
von Autorenteam

Es ist seit langem höchst umstritten, ob Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter, Zolldeklaranten und andere Logistikdienstleister die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) abziehen können, die gegen sie festgesetzt wird aber Einfuhren ihrer Kunden betrifft.
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Zoll und Umsatzsteuer bei der Einfuhr
von Autorenteam

Zoll- und Umsatzsteuerrecht sind bei der Einfuhr eng verzahnt. Die weitgehende Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist ein Beleg dafür. Außerdem sind für die Erhebung der EUSt die Zollbehörden zuständig, während für das übrige Umsatzsteuerrecht die Steuerbehörden zuständig sind.
Formalien, die den Kopf kosten können
von Peter Scheller

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der formale Fehler besonders hart bestraft werden. Da sie häufig erst Jahre später in Betriebsprüfungen festgestellt werden, kommen häufig zu den Steuernachzahlungen noch Zinsen. Manchmal werden auch noch Buß- oder Ordnungsgelder verhängt.
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- Kategorien:
- Umsatzsteuer / Value added tax
Umsatzsteuerliche Fiskalvertretung
von Peter Scheller
Gelangensbestätigung und kein Ende
von Peter Scheller
Umsatzsteuer für Zollbeauftragte
von Peter Scheller
Logistikunternehmen als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer
von Peter Scheller

Bisher galt allgemein, dass die Einfuhrumsatzsteuer (EuSt) einen Annex zur Zollschuld darstellt. Das hatte für Logistikunternehmen und speziell für Spediteure manchmal unangenehme Folgen.
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Fallstricke für Spediteur und Frachtführer im Versandverfahren
von Chefredakteur

In dem für alle Mitgliedstaaten der EU geltenden gemeinschaftlichen Versandverfahren (gVV) werden u.a. unverzollte Nichtgemeinschaftswaren befördert, man spricht dann von einem externen gVV, auch besser bekannt als T1-Verfahren.
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Steuerliche Folgen eines unerledigten T-Papiers
von Peter Scheller

Unerledigte T-Papiere führen dazu, dass das gemeinschaftsrechtliche Versandverfahren nicht ordnungsgemäß abgewickelt wird. Damit werden sämtliche Einfuhrabgaben fällig.
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